Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der SCHUETTE Immobilien + Beratung mit Sitz in Köln


1. Geltung

Ein Maklervertrag mit uns kommt zustande durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis der im Falle des Kaufs anfallenden Provision oder im Falle des beabsichtigten Kaufs einer Wohnimmobilie i.S.v. § 656a BGB durch Vereinbarung in Textform.

2. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

Die von der SCHUETTE Immobilien + Beratung übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der SCHUETTE Immobilien + Beratung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der SCHUETTE Immobilien + Beratung wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Angebote

Die Angebote der SCHUETTE Immobilien + Beratung erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der SCHUETTE Immobilien + Beratung nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der SCHUETTE Immobilien + Beratung im Falle des Ankaufs oder der Anmietung.

Der Provisionsanspruch der SCHUETTE Immobilien + Beratung entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der SCHUETTE Immobilien + Beratung ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der SCHUETTE Immobilien + Beratung nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der SCHUETTE Immobilien + Beratung nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die SCHUETTE Immobilien + Beratung hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der SCHUETTE Immobilien + Beratung, so ist der Kunde verpflichtet, der SCHUETTE Immobilien + Beratung unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

6. Höhe der Vermittlerprovision (Courtage) & Beratungshonorare

Die an SCHUETTE Immobilien + Beratung zu zahlende Courtage entspricht den in Deutschland üblichen Sätzen, soweit sich nicht aus den nachstehenden Regelungen oder durch gesonderte schriftliche Vereinbarung (z.B. Angabe eines abweichenden Provisionssatzes im Angebotsschreiben) abweichendes ergibt:

6.1. An- und Verkauf von Grundbesitz

Vom Käufer und Verkäufer abhängig vom Verkehrswert des Objekts je 2,0% bis 5,0%, berechnet aus der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.).

6.2. Übernahme von Gesellschaftsanteilen

Vom Käufer und Verkäufer abhängig vom Verkehrswert des Objekts je 2,0% bis 4,0%, berechnet aus der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.).

6.3. Vorkaufs-, Optionsrecht o.Ä.

Vom Berechtigten 1,0 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes.

6.4. Vermietung oder Verpachtung

6.4.1 Gewerberaum

6.4.1.1 Bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren: Vom Mieter/Pächter 2 Monatsmieten/-pachten.

6.4.1.2 Bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit über 5 Jahre: Vom Mieter/Pächter 3 Monatsmieten/-pachten.

6.4.2 Wohnraum

Unabhängig von der Vertragslaufzeit vom Vermieter 2 Monatsmieten.

6.5. Immobiliensuche

Die Suche nach einer Immobilie berechnen wir nach den Vermietungssätzen, bzw. Verkaufssätzen. Bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Mietvertrags 2,38 Monatsmieten für Wohn-, Geschäftsimmobilien und Industrie- sowie Logistikimmobilien vom Auftraggeber. Bei der erfolgreichen Vermittlung eines Kaufobjektes 3% der Kaufpreissumme. Für die Suche von Spezialimmobilien werden individuelle Gebührensätze vertraglich vereinbart.

6.6. Beratungsleistungen / Consulting

Für die Unternehmensbetreuung und Consulting gelten Honorare, die vom vereinbarten Beratungsbudget abhängig sind und im Individualfall vereinbart werden.

6.7. Sonstige Dienste, kaufmännische Dienstleistungen

Sofern selbstständige Teilleistungen von kaufmännischen Angestellten erbracht werden, gelten 40,00 EUR als Stundenhonorar vereinbart. Spesen und Anfahrtskosten werden gesondert und nach Absprache in Rechnung gestellt.

Alle genannten Provisionssätze verstehen sich netto und zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Wird der Steuersatz geändert, so gilt der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Provision gültige Satz.

7. Tippgeber-Provision

Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind:

  • die Immobilie bzw. das Grundstück ist der SCHUETTE Immobilien + Beratung nicht bereits bekannt,
  • die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild),
  • zwischen der SCHUETTE Immobilien + Beratung und dem Tippgeber wurde eine schriftliche Vereinbarung über das Tippgeber-Geschäft abgeschlossen,
  • die SCHUETTE Immobilien + Beratung schließt einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach Nr. 6 dieser AGB vereinbart ist,
  • die Zahlung des wirtschaftlichen Kaufpreises darf nicht auf das Bankkonto des Tippgebers geleistet werden und
  • der Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein.
8. Doppeltätigkeit

Die SCHUETTE Immobilien + Beratung ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

9. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der SCHUETTE Immobilien + Beratung angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der SCHUETTE Immobilien + Beratung zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der SCHUETTE Immobilien + Beratung sämtliche Aufwendungen, die der SCHUETTE Immobilien + Beratung dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

10. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der SCHUETTE Immobilien + Beratung, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der SCHUETTE Immobilien + Beratung garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

11. Informationspflicht nach VSBG

Die SCHUETTE Immobilien + Beratung ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der SCHUETTE Immobilien + Beratung und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Köln.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Stand 01.01.2024