Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SCHUETTE Immobilien + Beratung mit Sitz in Köln
§ 1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Makler-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen der SCHUETTE Immobilien + Beratung (nachfolgend "SCHUETTE"), sofern nicht im Einzelfall schriftlich oder in Textform etwas Abweichendes vereinbart wird.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn SCHUETTE ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2. Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kommt zustande:
- durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform (z. B. E-Mail, PDF, Messenger) oder
- durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit von SCHUETTE in Kenntnis der jeweiligen Provisionsforderung, sofern gesetzlich zulässig.
Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien an Verbraucher kommt ein Maklervertrag ausschließlich durch Vereinbarung in Textform gemäß § 656a BGB zustande. Ein konkludenter Vertragsschluss ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 3. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Die von SCHUETTE übermittelten Angebote, Exposés, Objekt- und Vertragsinformationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von SCHUETTE in Textform zulässig.
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Verpflichtung und kommt infolge der Weitergabe ein provisionspflichtiger Hauptvertrag zustande, so haftet der Kunde für den hierdurch entstandenen Schaden.
Als pauschalierter Schadensersatz kann die vereinbarte Provision geltend gemacht werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 4. Angebote und Objektinformationen
Alle Angebote von SCHUETTE sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung oder sonstige Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.
Die Objektinformationen beruhen auf den von Dritten, insbesondere Verkäufern, Vermietern oder sonstigen Auskunftspersonen erteilten Angaben. SCHUETTE gibt diese Informationen ohne Gewähr weiter.
Eine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Dem Kunden obliegt es, die Objektangaben eigenständig zu überprüfen.
§ 5. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch von SCHUETTE entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch SCHUETTE ein Hauptvertrag (z. B. Kauf-, Miet-, Pacht- oder Gesellschaftsvertrag) zustande kommt.
Es genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn:
- der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder
- ein wirtschaftlich vergleichbares Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete, Share-Deal statt Asset-Deal, Tausch, Erbbaurecht), sofern das Geschäft seinem wirtschaftlichen Kern nach dem ursprünglich nachgewiesenen Geschäft entspricht.
§ 6. Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrags fällig und ist nach Rechnungsstellung zur Zahlung geschuldet.
Der Kunde verpflichtet sich, SCHUETTE unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrags sowie dessen wesentlichen Inhalt zu informieren, sofern SCHUETTE hieran nicht beteiligt war.
§ 7. Höhe der Provision / Honorare
Die Höhe der Provision oder des Honorars ergibt sich aus der jeweils individuell getroffenen Vereinbarung, insbesondere aus dem Angebot oder dem Maklervertrag in Textform.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die im Angebot ausgewiesenen Provisionssätze.
Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7a. Beratungs- und Consulting-Leistungen
SCHUETTE erbringt neben Maklerleistungen auch selbstständige Beratungs- und Consulting-Leistungen, insbesondere in den Bereichen:
- Immobilienstrategie und -strukturierung
- An- und Verkaufsberatung für Bestands- und Investmentimmobilien
- Markt-, Standort- und Wirtschaftlichkeitsanalysen
- Off-Market-Beratung und -Strukturierung
- Begleitung von Transaktionsprozessen ohne Vermittlungstätigkeit
Beratungsleistungen stellen keine Maklertätigkeit im Sinne der §§ 652 ff. BGB dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 7b. Vergütung von Beratungsleistungen
Beratungs- und Consulting-Leistungen werden unabhängig vom Zustandekommen eines Hauptvertrags vergütet.
Die Vergütung erfolgt auf Basis:
- eines vereinbarten Pauschalhonorars,
- eines Stunden- oder Tagessatzes oder
- eines individuell vereinbarten Beratungsbudgets.
Ein Erfolgseintritt ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 7c. Immobilienverwaltung (Haus-, Miet- und WEG-Verwaltung)
SCHUETTE erbringt neben Makler- und Beratungsleistungen auch Leistungen der Immobilienverwaltung, insbesondere die Haus-, Miet- und Wohnungseigentumsverwaltung.
Gegenstand der Immobilienverwaltung sind insbesondere kaufmännische, organisatorische und technische Verwaltungsleistungen, wie sie im jeweiligen Verwaltungsvertrag oder Leistungsumfang näher beschrieben sind.
Die Immobilienverwaltung stellt keine Maklertätigkeit im Sinne der §§ 652 ff. BGB dar und ist rechtlich sowie wirtschaftlich von etwaigen Makler- oder Beratungsleistungen getrennt zu betrachten.
Art, Umfang, Vergütung, Laufzeit sowie Kündigungsmodalitäten der Verwaltungsleistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils gesondert geschlossenen Verwaltungsvertrag. Ein Anspruch auf bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere auf Vermietungserfolge, Kostenersparnisse oder Wertsteigerungen, besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
SCHUETTE handelt im Rahmen der Immobilienverwaltung als Vertreter des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft auf Grundlage der erteilten Vollmachten. Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen trifft SCHUETTE nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Befugnisse.
§ 8. Vermittlung von Wohnimmobilien an Verbraucher
Die Vermittlung von Wohnimmobilien an Verbraucher erfolgt ausschließlich in Ausnahmefällen und nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 656a ff. BGB.
Soweit gesetzlich erforderlich, werden dem Verbraucher vor Aufnahme der Tätigkeit sämtliche Pflichtinformationen einschließlich Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.
§ 9. Wohnraumvermietung
Bei der Vermittlung von Wohnraum gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Bestellerprinzip.
Eine Provision wird ausschließlich vom Auftraggeber geschuldet und beträgt maximal zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern keine abweichende gesetzliche Regelung gilt.
§ 10. Tippgeber-Provision
Eine Tippgeber-Provision wird nur gezahlt, wenn hierüber vorab eine gesonderte Vereinbarung in Textform geschlossen wurde und sämtliche dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Anspruch besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang der Maklerprovision bei SCHUETTE.
§ 11. Off-Market-Vermittlung und -Beratung
Off-Market-Objekte sind Immobilien oder Beteiligungen, die nicht öffentlich beworben oder allgemein zugänglich angeboten werden.
Im Rahmen von Off-Market-Mandaten kann SCHUETTE sowohl beratend als auch vermittelnd tätig werden.
Off-Market-Informationen sind besonders vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen eines Off-Market-Mandats erhaltenen Informationen ausschließlich zum vereinbarten Zweck zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
Ein Provisions- oder Honoraranspruch von SCHUETTE besteht auch dann, wenn:
- der Hauptvertrag ohne weitere Mitwirkung von SCHUETTE zustande kommt oder
- der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen das Geschäft eigenständig abschließt,
- sofern der Vertragsschluss auf den von SCHUETTE bereitgestellten Informationen oder Kontakten beruht.
§ 12. Doppeltätigkeit
SCHUETTE ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, sofern gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Bei einer Doppeltätigkeit ist SCHUETTE zur Neutralität verpflichtet.
§ 13. Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er SCHUETTE hierüber unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen, in Textform zu informieren und die Vorkenntnis auf Verlangen nachzuweisen.
Unterlässt der Kunde diese Mitteilung schuldhaft, haftet er für den hierdurch entstandenen Schaden.
§ 14. Haftung
SCHUETTE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SCHUETTE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 14a. Haftung bei Beratungsleistungen
Bei Beratungs- und Consulting-Leistungen schuldet SCHUETTE eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Empfehlungen stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar und ersetzen nicht die Prüfung durch entsprechende Fachberater.
§ 15. Verbraucherstreitbeilegung
SCHUETTE ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.Stand 01.01.2026
