Negative Auswirkungen der Ampelregierung

Sanierungspflicht für Immobilienkäufer ab 2024


Was Sie wissen müssen


Ab 2024 tritt eine neue Regelung in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Immobilienkäufer haben wird: Die Sanierungspflicht für ältere Gebäude. Diese Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Gebäudesektor in Deutschland energieeffizienter und nachhaltiger zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret für Immobilienkäufer? Ein Überblick.


Was ist die Sanierungspflicht?

Die Sanierungspflicht verpflichtet Käufer bestimmter Immobilien dazu, veraltete Heizanlagen und unzureichende Dämmungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach dem Kauf zu modernisieren. Ziel ist es, die CO?-Emissionen von Gebäuden zu reduzieren und den Energieverbrauch zu senken. Betroffen sind vor allem ältere Gebäude mit hohem Energieverbrauch.


Welche Immobilien sind betroffen?

Die Pflicht gilt vor allem für Gebäude, die:

  • Vor 1977 gebaut wurden (vor Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung) und
  • bisher keine grundlegende energetische Sanierung erfahren haben.

Nicht betroffen sind denkmalgeschützte Immobilien und Eigenheime, die von den Eigentümern vor 2024 selbst genutzt wurden. Wer allerdings eine Immobilie nach dem 1. Januar 2024 kauft, übernimmt auch die Verantwortung für deren Sanierung - unabhängig von der bisherigen Nutzung.


Welche Maßnahmen sind vorgeschrieben?

Zu den zentralen Vorgaben der Sanierungspflicht gehören:

1. Austausch alter Heizkessel: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

2. Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke: Ist diese unzureichend, muss sie auf den Mindeststandard gebracht werden.

3. Dämmung der Heizungsrohre und Armaturen: Offene Leitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.

Die Maßnahmen orientieren sich an den Vorgaben der Gebäudeenergiegesetzes (GEG).


Bis wann müssen die Maßnahmen umgesetzt werden?

Käufer haben in der Regel zwei Jahre nach Erwerb der Immobilie Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Es empfiehlt sich daher, bereits vor dem Kauf eine detaillierte Bestandsaufnahme des Sanierungsbedarfs vorzunehmen.


Welche Kosten entstehen?

Die Sanierungspflicht kann je nach Zustand der Immobilie erhebliche Kosten verursachen. Schätzungen zufolge können Sanierungen zwischen 10.000 und 50.000 Euro kosten - oder mehr, wenn umfassendere Maßnahmen nötig sind. Daher sollten Kaufinteressenten dies bei der Preisverhandlung berücksichtigen.


Fördermöglichkeiten

Um die finanziellen Belastungen zu mindern, stehen Käufern verschiedene Förderprogramme zur Verfügung:

  • KfW-Förderungen für energetische Sanierungen,
  • Zuschüsse für den Heizungstausch (z. B. über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG),
  • Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.

Fazit - Gründliche Planung ist entscheidend!

Die Sanierungspflicht ab 2024 ist ein Schritt in Richtung Klimaschutz, stellt Immobilienkäufer jedoch vor neue Herausforderungen.

  • Den Sanierungsbedarf frühzeitig zu ermitteln,
  • einen Energieberater hinzuzuziehen und
  • die zusätzlichen Kosten in die Kaufentscheidung einzubeziehen.
  • Die neuen Regelungen fördern energieeffizientes Wohnen, machen aber eine sorgfältige Planung und Finanzierung unerlässlich. Mit den richtigen Maßnahmen und Fördermitteln lassen sich jedoch langfristig Energiekosten senken und der Wert der Immobilie steigern.

    Kommentar

    Angesichts der steigenden Energiepreise macht eine energetische Sanierung von wenig effizienten Immobilien durchaus Sinn. Ob die aber mit Gewalt und möglichen Geldbußen bis 50.000 EURO bei Nichtbeachtung mit politischer Macht durchgedrückt werden müssen, bleibt in unseren Augen fragwürdig. Führt sie doch zu einem inzwischen viel zu beobachtenden Phänomen, beim Kauf einer Immobilie unter Hinweis auf die Sanierungspflicht, auch wenn die im Einzelfall unbegründet ist, grundsätzlich 200.000 EURO weniger zu bieten.

    Die Sinnhaftigkeit, das Weltklima mit der Sanierung eines schnuckeligen Einfamilienhauses nachhaltig zu ändern, geschweige denn retten zu wollen, erlauben wir uns an dieser Stelle in Abrede zu stellen.

    1 Kommentar

    Wolfgang Schuette
    Wolfgang Schuette Reply

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