Bundestag beschließt Teilung der Maklerkosten
Der Deutsche Bundestag hat mit Datum 14. Mai 2020 das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" beschlossen.
Die Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf soll die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken.
Nachdem im Jahr 2015 die Vermittlungsprovision für die Vermietung von Wohnraum vollständig auf den Vermieter einer Wohnung abgewälzt wurde, sank die Zahl der durch Immobilienmakler vermittelten Wohnungen in unserem Bereich um mehr als 90%. Wohnungen wurden seitdem mehrheitlich vom Eigentümer direkt in Immobilienportalen und Printmedien an den Markt gebracht.